Corona oder Klimawandel gefährlicher?

Opferzahlen zum Klimawandel bekannt machen!


Corona ist zu einer meldepflichtigen Krankheit erklärt worden.
Die nahezu 400 Gesundheitsämter Deutschlands sind verpflichtet, jeden Corona-Fall in ihrem Bereich auf dem Dienstweg bis zum Gesundheitsministerium zu melden. So werden Doppelzählungen vermieden und kein Fall wird übersehen.
Die Folge: Mit großer Aufmerksamkeit werden derzeit alle Neuinfektionen und insbesondere alle Todesfälle beachtet, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auftreten. Diese Zahlen dienen der Politik als Entscheidungsgrundlage für geeignete Abwehrmaßnahmen.

Im Wahljahr 2021 soll nach dem Willen der Regierenden selbstverständlich auch das Wahlvolk Kenntnis von den regierungsseitigen Aktivitäten erlangen. So werden durch die Medien laufend die neuesten Zahlen zur 7-Tage-Inzidenz, zur Zahl der Corona-Toten, die neuesten Test-Pflichten, die Häufigkeiten der verschiedenen Corona-Varianten und weitere Details mitgeteilt.


Die weitaus größere Gefahr für das Überleben der Bevölkerung stellt allerdings der Klimawandel dar. Wenn er nicht gestoppt wird, wird letztlich die Zahl der Klima-Toten die Zahl der Corona-Toten um Größenordnungen übersteigen.

Manche Menschen mit einem empfindlichen Kreislauf sterben direkt an Überhitzung. Besonders gefährdet sind Personen in bautechnisch schlecht kühlbaren Räumen. Wer es sich leisten kann, schafft sich eine Klimaanlage an. Hier kommt noch eine soziale Komponente ins Spiel.
Zu den Todesfällen durch Überhitzung kommen noch die Todesfälle durch Extremwetter-Ereignisse, wie z.B. Sturzfluten, Überschwemmungen, Hagelschlag mit tennisballgroßen Hagelkörnern, Erdrutsche, Wald- und Gebäudebrände infolge Überhitzung, Lawinen und dgl.

Doch Klima-Todesfälle sind nicht meldepflichtig und ihre aktuelle Zahl ist deshalb unbekannt. Die Dramatik des Geschehens ist nur Wenigen bewusst. Eine lautstarke Gruppe von "Klimaleugnern" spricht sogar von Panikmache.

Zur Versachlichung der Diskussion und zur Planung von Abwehrmaßnahmen besteht öffentliches Interesse an zeitnah korrekt aufgearbeiteten Daten zu Todesfällen, Erkrankungen und Verletzungen durch Überhitzung der Atmosphäre sowie durch Extremwetter-Ereignisse.

Dies ist eine Aufgabe für das statistische Bundesamt, welches zum Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat — BMI — z.Zt. Horst Seehofer (CSU) gehört.
Das statistische Bundesamt nimmt diese Aufgabe jedoch nicht wahr.

Zur Zeit existiert kein Meldeverfahren, mit welchem Klima-Todesfälle, Klima-Erkrankungen und Klima-Verletzungen dem statistischen Bundesamt zeitnah und unter Vermeidung von Mehrfachzählungen oder Auslassungen mitgeteilt werden können.
Hingegen besteht - wie bereits eingangs erläutert - ein solches Meldeverfahren für Corona-Todesfälle, Corona-Erkrankungen und Corona-Impfschäden im Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums. Die nahezu 400 Gesundheitsämter Deutschlands sind verpflichtet, jeden Corona-Fall in ihrem Bereich auf dem Dienstweg bis zum Gesundheitsministerium zu melden.
Ich (Verfasser dieses Beitrages) habe deshalb erstmals am 24.06.2021 den Vorschlag gemacht, das statistische Bundesamt möge das Gesundheitsministerium in zweierlei Hinsicht um Amtshilfe ersuchen.
  1. Das Gesundheitsministerium möge alle Erkrankungen, Verletzungen und Todesfälle durch Klimawandelfolgen zu meldepflichtigen Krankheiten erklären.
  2. Das Gesundheitsministerium möge sodann alle auf dem Dienstweg gemeldeten Klimawandelfolgen zeitnahe dem statistischen Bundesamt mitteilen, damit sie dort veröffentlicht werden können.
Mein Vorschlag wurde in einer ersten Antwort abgelehnt.

In einem zweiten Schreiben an das statistische Bundesamt bat ich ausdrücklich darum, meinen Vorschlag der Behördenleitung vorzulegen, da nur die Behördenleitung ein Amtshilfe-Ersuchen an ein anderes Ministerium stellen könne.
Doch die mit der Beantwortung meines Antrages beauftragte Bearbeiterin ließ mir folgende Auskunft zukommen: "Wie bereits ausgeführt, liegt die Zuständigkeit von meldepflichtigen Todesursachen und Erkrankungen beim Robert-Koch-Institut, das im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit handelt. Sie müssten sich daher mit Ihrer Bitte direkt dorthin bzw. an das Bundesministerium für Gesundheit wenden."
Anscheinend hat sie meine Anfrage nicht der Behördenleitung vorgelegt.


Nun habe ich mich mit einem dritten Schreiben an das statistische Bundesamt gewendet:
Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Vorgangsschreiben vom 24.06.2021 bat ich darum, meinen dort erläuterten Vorschlag der Behördenleitung vorzulegen.

Aus Ihrer Antwort vom 28.06.2021
- Statistisches Bundesamt, GZ 444501 / 689174 -

kann ich nicht erkennen, ob mein Vorschlag der Behördenleitung überhaupt vorgelegt worden ist. Ich bitte deshalb ausdrücklich darum, dass mein Vorschlag der Behördenleitung vorgelegt wird.
Ich bitte außerdem um Information, ob die Behördenleitung meinen Vorschlag erhalten hat und ob sie sich weiter mit ihm befassen wird oder ob sie ihn ablehnt.
Mein Vorschlag lautet:
Die derzeitige Diskussion zur Gefährlichkeit des Klimawandels krankt unter dem Fehl an zeitnahen zuverlässigen Daten zu den eintretenden Personenschäden. Zumindest was Deutschland anbelangt, ließe sich eine Lösung finden:
Das statistische Bundesamt müsste dazu das Gesundheitsministerium nach dem Verwaltungsverfahrengesetz (VwVfG) zweifach um Amtshilfe ersuchen.

Erstes Amtshilfe-Ersuchen:
Würde das Gesundheitsministerium Todesfälle oder schwere Krankheiten oder Körperverletzungen durch klimabedingte Überhitzung der Atmosphäre oder durch Extremwetterereignisse zu "meldepflichtigen Krankheiten" erklären, so wären die fast 400 Gesundheitsämter der BRD verpflichtet, diese auf ihrem "Dienstweg" an den Gesundheitsminister zu melden.

Zweites Amtshilfe-Ersuchen:
Würde das Gesundheitsminsterium die erhaltenen Meldungen zeitnah an das statistische Bundesamt weiterleiten, so könnte das statistische Bundesamt die Regierung und alle interessierten Organisationen sowie die Medien korrekt informieren.

Da jedes Gesundheitsamt nur Daten aus seinem eigenen Bereich meldet, sind Mehrfachzählungen ausgeschlossen und Auslassungen unwahrscheinlich.
Das statistische Bundesamt kann dann diese Daten in regelmäßigen Mitteilungen für die Medien und sonstige Interessenten bereit halten. Die Bevölkerung würde nicht nur über Coronafragen informiert sondern ebenfalls über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Bevölkerung.
Mit freundlichen Grüßen Wolf von Fabeck