Windkraft - im Dienst für den Vogelschutz
Vorschlag für eine Grundsatzentscheidung
des Deutschen Bundestages
Ein Windkraft-Vorranggesetz könnte bereits vor der absehbar langwierigen Diskussion des neuen EEG im Bundestag verabschiedet werden, um Zeit zu sparen
Für Vogelschützer, die sich häufig besorgt zeigten, dass Vögel oder Fledermäuse von Windanlagen erschlagen würden, ergibt sich daraus eine ungewohnte neue Schlussfolgerung:
Zwar lässt sich weiterhin nicht garantieren, dass keine Vögel mehr an den Flügeln neu errichteter Windräder zu Tode kommen, aber langsam rückt nach der Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal eine ungleich größere Gefahr in das Blickfeld: die Zunahme der Extremwetter-Ereignisse. Es werden innerhalb der nächsten Jahrzehnte zunehmend auch Flugtiere durch solche Ereignisse ums Leben kommen.
Und schließlich werden fast alle Tiere, alle Pflanzen und alle Menschen in der fortschreitenden Klimakatastrophe umkommen, wenn nicht alles unternommen wird, den Klimawandel zu bremsen. Dazu gehört auch - als eine der wichtigsten Maßnahmen - dass die Windenergie beschleunigt und in großem Umfang in allen windgünstigen Gebieten ausgebaut wird .
Wer gerne mit Gesetzen argumentiert, könnte formulieren: Die Verzögerungen beim Ausbau der Windkraft gefährden nun auch den Tierschutz, der sogar im Grundgesetz verankert ist.
Um nicht immer wieder die selben oder ähnliche Bedenken in monate- und jahrelangen Diskussionen und Gerichtsverfahren widerlegen zu müssen und damit wertvolle Zeit zu vergeuden, benötigen alle Genehmigungs-Ebenen ein "Windkraft-Vorrangsgesetz", das ihnen erlaubt auf dem Verordnungswege Windparks und Einzelanlagen zu genehmigen.
Die Detailregelungen können wir den Verfassungs-Juristen überlassen.Inhalt des Windkraft-Vorrangsgesetzes
Der beschleunigte Ausbau der Windenergie dient der Abwehr des Klimawandels und genießt deshalb Vorrang gegenüber anderen öffentlichen Belangen.
Diese Regelung gilt in allen Genehmigungs-Ebenen.